EINE DOKUMENTATION
Baurichtlinien der Großherzoglich Oldenburgischen Staatseisenbahn
Das sehr komplexe System aus staats- und privatwirtschaftlichen Bahngesellschaften ist ohne detaillierte
geografische und geschichtliche Kenntnisse nur schwer verständlich. In den Anfangszeiten des Eisenbahnbaus
war Deutschland von einer Vielzahl von Ländern aufgeteilt. Mitte 1892 kam dann noch das Kleinbahngesetz
hinzu. Kleinbahnen wurden häufig von privaten Gesellschaften und auch von Städten und Kommunen
betrieben. Sie verfügten über normalspurige- aber auch schmalspurige Gleisanlagen. Es gab
Eisenbahngesellschaften oder Staatsbahnen, die bezüglich der Bahnhochbauten Vorgaben machten oder sich
die Vorschriften im Laufe der Zeit entwickelten.
Großherzoglich Oldenburgische Staatseisenbahn
Für die Hochbauten der oldenburgischen Staatsbahn waren Hochbautechniker beim „Technischen Büro der
Eisenbahndirektion Oldenburg verantwortlich. Einheitliche Vorgaben für die Architektur der Stationsgebäude
gab es nicht. Es galt: Die Stationsgebäude mussten kostengünstig im lokalen Einheitsbaustil in die Landschaft
passen.
Das Großherzogtum Oldenburg hatte noch zwei Enklaven die im Fürstentum Lübeck und im Fürstentum
Birkenfeld (heute Rheinland Pfalz) lagen.
Man baute die Empfangsgebäude nach dem Motto: Links ein höheres, rechts ein höheres giebelständiges Haus
und dazwischen einen traufständigen Verbindungsbau. Falls notwendig kam links und/oder rechts noch ein
traufständiger Anbau hinzu. Kleinere Stationen hatten nur ein höheres giebelständiges Haus mit einem oder
zwei Anbauten.
Die Hochbauten wurden aus einheimischen Bockhorner Klinker im Bahnhof Huntlosen in einer eigenen Ziegelei
hergestellt. Dort gab es auch eine Baumschule und ein Holzlager zum Imprägnieren der Eisenbahnschwellen.
1920 verfügte die Oldenburgischen Staatsbahn über insgesamt 242 Eisenbahnstationen (146 Bahnhöfe und 41
Haltepunkte). 37 Bahnhöfe und 18 Haltepunkte gehörten den Privatbahnen.